Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der TOPTENnis GmbH / Lazarov Tennis Lounge (LTL) inklusive Platzregeln
Dank langjähriger Sporterfahrung, insbesondere im Bereich Tennis, sowie der Ausbildung, Betreuung, Beratung und dem Service bezüglich Tennis-Equipment und dem Unterhalt von Tennisanlagen bieten wir unseren Kunden und Gästen einmalige Konditionen für den Tennis-Sport (Trainings) auf unserer Anlage. Als unabhängiges Familienunternehmen profitieren wir weder von Mitgliederbeiträgen noch von Gemeinde-, Staats-, Tennisverbands- oder sonstigen Zuschüssen. Wir bieten höchste Fach- und Infrastrukturqualität sowie Flexibilität zu einzigartigen Preis-Leistungsbedingungen.
Wir sind darauf angewiesen, dass unsere Kunden eng und zeitnah mit uns kommunizieren. Daher erwarten wir, dass insbesondere unsere Terminangebote umgehend, bevorzugt per WhatsApp oder telefonisch, beantwortet werden. Zudem bitten wir darum, uns die eigenen Verfügbarkeiten mit Tagen und möglichst grösseren Zeiträumen rasch mitzuteilen. Bei umfangreicheren Informationsmengen kann auch per E-Mail kommuniziert werden.
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle natürlichen oder juristischen Personen (Kunde/Kunden) verbindlich, welche unsere Dienstleistungen/Trainings in Anspruch nehmen:
1. Preise und Preispakete
1.1. Unsere Preise werden ausschliesslich als Pakete angeboten und sind im Voraus zu bezahlen. Einzelstunden werden grundsätzlich nicht angeboten, mit Ausnahme einer ersten Probelektion von 45 Minuten plus Analyse, die unmittelbar im Anschluss per TWINT oder bar zu bezahlen ist.
1.2. Die Preise sind je nach Paketgrösse und Anzahl der Stunden gestaffelt. Reduzierte Preise gelten nur, wenn das Paket im Voraus bezahlt wird. Die Nutzung des Pools ist inbegriffen.
1.3. Die Preise und Pakete sind auf der Website www.tennis-lounge.ch einsehbar oder werden auf Anfrage zugestellt und sind nicht verhandelbar. Ausgenommen sind Sponsoren, denen spezielle Konditionen/Preise angeboten werden.
1.4. Trainings innerhalb der Pakete sind nicht personenbezogen und können von den Kunden an Dritte weitergegeben werden.
2. Zeitliche Gültigkeit der Pakete
2.1. Die Gültigkeit eines Pakets ist zeitlich begrenzt und wird beim Kauf durch LTL in Absprache mit dem Kunden festgelegt.
2.2. In der Regel beträgt die Gültigkeit, nach der ersten gespielten Stunde, bei einem 10er-Paket und einer vereinbarten Stunde pro Woche, maximal 3 Monate. Danach erlischt das Paket.
2.3. Eine Übertragung auf die kommende Freiluftsaison ist nur nach Ablauf der aktuellen Saison am 31. Oktober möglich.
2.4. Die Restguthaben können auch für die Wintersaison genutzt werden, jedoch nach einer Preisanpassung zu den aktuellen Hallengebühren.
2.5. In besonderen Fällen bietet LTL individuelle Lösungen an.
3. Zahlungsabwicklung und Guthaben, Kontoverwaltung
3.1. LTL stellt dem Kunden das vereinbarte Paket in Rechnung und erstellt nach Absprache ein Konto auf “Playtomic” (Web- und App-basierte Plattform). Dazu ist eine E-Mail-Adresse erforderlich.
3.2. Auf dieser Plattform sind Restguthaben sowie bezogene und gebuchte Trainings und Dienstleistungen (inklusive Services wie Bespannung und Material) einsehbar, sobald die Leistungen von LTL als bezahlt eingetragen sind.
3.3. Ein Guthaben auf dem Tenniskonto ist erforderlich.
3.4. Der Zugang zu den persönlichen Daten auf Playtomic erfolgt über die E-Mail-Adresse und ein eigenes, von LTL unabhängiges Passwort. Eine weitere Auflistung oder Zusammenfassung wird dadurch überflüssig und von LTL nicht mehr nachträglich gesendet.
3.5. Die Einzahlungen und der gesamte Geldfluss laufen direkt zwischen den Kunden und LTL über QR-Code. Nicht über Playtomic.
3.6. Keine Zahlungen, Bestätigungen oder Buchungen über Playtomic tätigen.
3.7. Playtomic dient nur als Monitor für die Information und Transparenz in der Buchhaltung.
Standardablauf:
Der Kunde wird im Voraus per E-Mail über die Details der vereinbarten und geplanten Trainingseinheiten informiert. Am Tag der tatsächlich bezogenen Leistungen werden diese im Playtomic von LTL endgültig eingetragen/aktualisiert. Der Kunde erhält eine E-Mail-Bestätigung und soll die Eintragung innerhalb von 24 Stunden überprüfen und mögliche Abweichungen oder Missverständnisse bei LTL melden. Nach Ablauf der 24 Stunden gelten die eingetragenen Daten automatisch als akzeptiert und richtig
4. Ausgefallene Trainings, Einteilung der Spieler
4.1. Bis spätestens 24 Stunden im Voraus abgesagte Trainings sowie feiertags- oder wetterbedingt (siehe unten Punkt 5) ausgefallene Trainings müssen innerhalb von 7 Tagen nachgeholt werden, ansonsten verfällt der Anspruch auf ein Nachholen. Die Organisation eines Ersatztermins liegt in der Verantwortung des Kunden.
4.2. Kurzfristig (weniger als 24 Stunden im Voraus) und spontan vom Kunden abgesagte Trainings werden verrechnet – ein Anspruch auf ein Nachholen besteht nicht.
4.3. Die Einteilung der Spieler erfolgt unter Berücksichtigung von fachlicher Sinnhaftigkeit, Zielorientierung, Konzept und organisatorischer Effizienz. Wünsche der Spieler werden, soweit möglich, berücksichtigt, jedoch liegt die endgültige Entscheidung bei LTL, um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten.
5. Dauer der Trainings, Einsammeln von Bällen, Platzreinigung und Betreten der Plätze
5.1. Die Trainingseinheiten dauern grundsätzlich 55 Minuten – bei mehreren fortlaufenden Einheiten jeweils 60 Minuten, bei der letzten ebenfalls 55 Minuten. (Bei 1.5 Stunden – 85 Minuten). Jeder Teilnehmer ist für das Einsammeln der von ihm genutzten Bälle verantwortlich. Die Trainer unterstützen bei Bedarf das Einsammeln der Bälle.
5.2. LTL erwartet von den Kunden eine rechtzeitige Beendigung des Trainings und bittet darum, die vom Kunden bespielte Platzhälfte mit dem dafür vorgesehenen Netz abzuziehen.
5.3. Die Plätze werden für Trainings erst dann betreten, wenn das vorangegangene Training abgeschlossen ist und die Spieler (Kunden) den Platz verlassen haben.
6. Wetterbedingte Bespielbarkeit der Plätze, wetterbedingte Absage von Trainings
6.1. Unsere Tennisplätze („Swiss Court“ neueste Generation) sind äusserst wasserbeständig und bieten optimale Spieleigenschaften, insbesondere bei feuchten Bedingungen. Nur wenn sich eine grosse Menge Wasser auf den Plätzen ansammelt, können diese für kurze Zeit unbespielbar werden.
6.2. Für die wetterbedingte Bespielbarkeit der Plätze sind die aktuellen Bedingungen vor Ort ausschlaggebend, unabhängig davon, ob und wie viel Regen in der Umgebung fällt. Nur LTL vor Ort (Oberhubstrasse 60, 8125 Zollikerberg, Zürich) entscheidet (und nicht der Kunde), ob und wie lange die Plätze bespielbar sind bzw. wie sich die Wetterlage schätzungsweise/möglicherweise entwickeln dürfte.
6.3. Falls die Plätze zu Beginn eines Trainings unbespielbar sind, informiert LTL den Kunden rechtzeitig, jedoch spätestens 20 Minuten vor Beginn über eine Absage des Trainings. Ohne Nachricht findet das Training statt.
6.4. Sollte ein begonnenes Training witterungsbedingt unterbrochen oder ganz abgesagt werden müssen, wird dieses nur anteilsmässig (jede angebrochene Viertelstunde) verrechnet. Die Restzeit soll nachgeholt werden (siehe Punkt 4).
7. Tennisanlage, Räumlichkeiten und Umgebung
7.1. Die Plätze werden von LTL professionell unterhalten und gepflegt. Bälle werden von LTL zur Verfügung gestellt. LTL erwartet von den Kunden eine sorgfältige Benutzung der Tennisanlage (Plätze und Pool) und der Räumlichkeiten (Garderobe, Duschen, Lounge und elektrische Anlagen). Der Kunde haftet für sich und seine Gäste/Begleiter für die von ihm/ihnen verursachten Schäden.
7.2. Zur Reinigung der Tennisschuhe steht bei den Plätzen eine Reinigungsmaschine zur Verfügung. Diese ist unmittelbar nach dem Training unbedingt zu benutzen. Tennisschuhe sollen nur in den entsprechenden Bereichen (keinesfalls im Haus und auf der Holz-Terrasse) getragen werden. Nicht von Sand gereinigte, woanders verwendete Tennisschuhe sollen vor dem Spiel erst direkt auf dem Platz angezogen werden (keinesfalls im Umkleideraum, im Haus, auf der Terrasse, am Parkplatz oder auf dem Weg zum Tennisplatz).
7.3. Tennistaschen und Thermobags sind nicht auf die Polsterungen oder Tische zu stellen.
7.4 Insbesondere die Küche und alle mit „PRIVAT“ gekennzeichneten Räume dürfen nicht betreten werden.
8. Verpflegung und Getränke
8.1. LTL offeriert den Kunden ein kleines Angebot an selbst hergestellten Speisen/Menüs und Getränken vor Ort zu angemessenen Preisen. Die aktuelle Preisliste kann vor Ort eingesehen werden. Der Konsum ist unmittelbar in bar oder per TWINT zu bezahlen.
8.2. Für die Spieler steht in der Regel ein kostenloses Getränk zur Verfügung, das aus Früchten und Wasser selbst zubereitet wird.
9. Versicherungen
Die Haftpflichtversicherung ist Angelegenheit der Kunden. Sie haften für alle von ihnen verursachten Schäden innerhalb der Anlage.
10. Haftungsausschluss
10.1. LTL als Tennisanlagenbetreiber übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verletzungen, die sich aus der Nutzung der Tennisplätze, der Parkplätze und insbesondere des Pools auf dem Gelände der Tennisanlage ergeben. Jeder Nutzer des Pools und jeder Tennisspieler handelt auf eigene Gefahr, und der Tennisanlagenbetreiber lehnt jegliche Verantwortung für entstandene Schäden oder Verletzungen ab.
10.2. Der Kunde haftet für sich und seine Gäste/Begleiter für die von ihm/ihnen verursachten Schäden.
11. Rücktritt / Beendigung der Trainings
11.1. LTL behält sich vor, die geschäftliche Beziehung (Trainings) mit den Kunden jederzeit abzubrechen, sofern diese die vorliegenden Bedingungen nicht einhalten oder ein Fortführen der Trainings aus anderen Gründen für LTL nicht mehr zumutbar ist.
11.2. In diesem Fall erfolgt eine Rückvergütung des Restguthabens (nach einem 10% Pauschalabzug für den Aufwand).
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1. Für sämtliche juristischen Auseinandersetzungen betreffend dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird als ausschliesslicher Gerichtsstand Zürich vereinbart.
12.2. Es gilt ausschliesslich das Schweizer Recht.
13. Datum des Inkrafttretens und Geltungsbereich der AGB
13.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten aktualisiert am 5. Juni 2024 in Kraft und gelten für sämtliche Transaktionen und Vereinbarungen zwischen LTL und seinen Kunden.
13.2. Die AGB bleiben gültig bis zu einer Aktualisierung oder Änderung durch LTL, wobei stets die aktuellste Version massgeblich ist. Die aktuellste Version der AGB ist jederzeit auf der Webseite der LTL (www.tennis-lounge.ch) einsehbar.
13.3. Mit der Vereinbarung, sprich der Buchung der Dienstleistungen der LTL, oder spätestens beim Betreten der Anlage erklärt sich der Kunde mit diesen AGB sowie den darin enthaltenen Platzregeln einverstanden.
AGB Stand: 5. Juni 2024
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